Da sich unser bisheriger Versicherer, die Basler Sachversicherungs AG, aus geschäftspolitischer Entscheidung vom Großteil bestehender Sonderkonzepten trennt, mussten wir zum 01.01.2014 unsern Risikoträger austauschen. Dieser Austausch ist aber kein Nachteil – ganz im Gegenteil!
Als neuen Risikoträger konnten wir die Zurich Insurance plc für unser Haus gewinnen. Auch ist es uns gelungen neben einer moderaten Anpassung der Mindestprämie von 5 % (Treuhänderanpassung sieht 10 % vor) auch nachfolgenden Leistungsverbesserungen auszuhandeln:
– Reduzierung der Selbstbeteiligung der Nachbesserungsbegleitschäden auf 500,00 €
– Ersatz von selbst eingebauten oder angebrachten Sachen bis 50.000,00 €
– Einschluss der allgemeinen Vermögensschäden für Betriebe des Baunebengewerbes bis 100.000 €
– Erweiterung der Mietsachschadendeckung um Glasbruchschäden
Des Weiteren haben wir zu unserem MIDEMA-BHV-Wording zwei neue Klauseln aufgenommen, die gegen Beitragszuschlag entsprechend hinzu gekauft werden können. Es sind die Klauseln 70 – Verbrauchgüterverkauf (Bezug: Urteil des EuGH aus 06/2011) und die Klausel 80 – Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung.
Wenn Sie dazu mehr Informationen benötigen oder Fragen haben rufen Sie uns an!