Die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (Bafin) untersucht aktuell, ob ähnliche oder gleiche Regeln wie Erlaubnispflicht gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) für Finanzanlagenvermittler auch für Angestellte eines Versicherers gelten müssen, die Investmentfonds vermitteln.